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Seelsorgebereichsrat

Die einzelnen Pfarreien und Kuratien entsenden zur Wahrnehmung der pastoralen Aufgaben im Seelsorgebereich nach der sog. "Übergangsregelung für Laiengremien" nach einem festgelegten Schlüssel Vertreter in den Seelsorgebereichsrat. In der Regel ist dies der/die Vorsitzende des Pfarrgemeinderats oder ein/e Beauftragte/r. Weil die Seelsorgebereiche 2019 neu gebildet wurden und wir bis 2022 in einem Prozess des Übergangs und der pastoralen Neuausrichtung stehen, nennt sich das Gremium vorerst "Seelsorgebereichsrat im Übergang", kurz: SBR (Ü)