Anpassungen in den Zuständigkeiten und Öffnungszeiten unserer Pfarrbüros
Ab dem 01. Januar 2023 können Sie sich aus allen Pfarreien des Seelsorgebereiches mit Anliegen an das Pfarramt des Verwaltungssitzes in Burgebrach wenden.
Wie Sie wissen befindet sich das Erzbistum Bamberg unter dem Motto „Erzbistum mitgestalten“ seit 2017 in einem Prozess der pastoralen und administrativen Neuausrichtung. Zum September 2019 wurden die neuen Seelsorgebereiche errichtet. Im Bistumsprozess ging es von Anfang an nicht nur darum, Pastorale Räume zu vergrößern, sondern auch den Verwaltungsaufwand zu reduzieren. Im Zuge dessen wurde für die Pfarrverwaltung ein Rahmenkonzept einer Gemeinschaftlichen Pfarrverwaltung von der Bistumsleitung den Seelsorgebereichen an die Hand gegeben.
Die Gemeinschaftliche Pfarrverwaltung definiert sich dabei als die Organisationsstruktur im Seelsorgebereich, die alle personellen, räumlichen und materiellen Ressourcen umfasst, die der Pfarrverwaltung im Seelsorgebereich dienen. Wie das pastorale Personal sollen auch alle hauptamtlich und ehrenamtlich Beschäftigten der Pfarrbüros an verschiedenen Orten als Team zusammenarbeiten. Die Pfarrverwaltung soll dabei sowohl die Gläubigen mit ihren Anliegen umfassend und verlässlich zufriedenstellen, als auch dem pastoralen Personal kompetent mit hoher Erreichbarkeit zuarbeiten. Das Ziel sollte eine bestmögliche Ausrichtung der Pfarrverwaltung zwischen „Ressourceneinsatz“, „Nähe vor Ort“ und „Professionalität“ sein.
Die Verantwortlichen im Seelsorgebereich haben sich dazu entschlossen die Neuorganisation der Pfarrverwaltung zum 01. Januar 2023 einzuführen. Hierdurch ändern sich auch Zuständigkeiten und Öffnungszeiten in den einzelnen Pfarrbüros.
Sicher bringt diese Neuorganisation einige Veränderungen mit sich. Ggf. kann es nach dieser Zeit der Erprobung noch zu einigen Änderungen führen.
Die neuen Zuständigkeiten und Öffnungszeiten der jeweiligen Pfarrbüros finden sie im Anhang.