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Corona-Regeln: aktueller Sachstand vom 07. Juni 2021

Corona
Datum:
Veröffentlicht: 7.6.21
Die neue 13. BayIfSMV liegt vor mit Entscheidungen, die auch Bedeutung für unsere Gottesdienste, bzw. Erstkommunion und Firmung haben!

Die neue 13. BayIfSMV liegt vor mit Entscheidungen, die auch Bedeutung für unsere Gottesdienste, bzw. Erstkommunion und Firmung haben!

Das Wichtigste:

  • Bei einer 7-Tage-Inzidenz unter 100 ist in Kirchen Gemeindegesang wieder möglich, allerdings weiterhin durchgängig Maskenpflicht und Mindestabstand 1,5 m. Infektionsschutzkonzepte der Kirchen haben grundsätzlich weiterhin Bestand. Bei Freiluftgottesdiensten entfällt die Maskenpflicht am Platz.
  • Bei einer 7-Tage-Inzidenz unter 50 sind Veranstaltungen, Sitzungen und private Feiern, auch katechetische Treffen, d.h. Erstkommunion- und Firmvorbereitung, in geschlossenen Räumen bis zu 50 und im Freien bis zu 100 Personen zulässig - immer unter Beachtung der Abstands- und Hygieneregeln!

Bitte beachten: manchmal sind Geimpfte und Genesene bei der Teilnehmerzahl eingerechnet, z.B. bei Gottesdiensten im Kircheninneren, manchmal aber auch zuzüglich gezählt, z.B. bei Geburtstags-, Hochzeits- oder Tauffeiern und Vereinssitzungen! Letzteres gilt sicher auch für die Erstkommunionfeiern im privaten Rahmen!

Liebe Grüße

Pfarrer Albert Müller

Leit. Pfr. Kath. Seelsorgebereich Steigerwald