Kirche verwalten. Zukunft gestalten.:Kirchenverwaltungswahlen 2024
Am 24. November 2024 wird in unseren Gemeinden die Kirchenverwaltung neu gewählt.
Wir suchen Kandidatinnen und Kandidaten
Jedes wahlberechtigte Mitglied der Pfarrgemeinde kann für die Wahl Kandidatinnen und Kandidaten vorschlagen
Wer ist wahlberechtigt?
Wahlberechtigt ist, wer der Römisch-Katholischen Kirche angehört, in der örtlichen Kirchengemeinde seinen Hauptwohnsitz besitzt und am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat.
Wer kann gewählt werden?
Wählbar ist, wer der Römisch-Katholischen Kirche angehört, im Bereich der örtlichen Kirchengemeinde seinen Hauptwohnsitz hat, kirchensteuerpflichtig ist (sind dem Grunde nach auch Studenten, Hausfrauen oder Rentner) und am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat.
Wenn sie sich selbst für das Amt der Kirchenverwaltung interessieren oder Kandidaten vorschlagen möchten wenden sie sich bitte an ihr örtliches Pfarrbüro oder die Mitglieder der aktuellen Kirchenverwaltung. Weitere Informationen erhalten sie auch über unseren Verwaltungsleiter Herrn Melchior, christian.melchior@erzbistum-bamberg.de oder 0175 - 5915982.
Die Kandidatenvorschläge müssen bis spätestens 25. Oktober 2024 dem Wahlausschuss vorliegen.