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Gesamtkirchengemeinde

Eine Gesamtkirchengemeinde ist der Verband mehrerer benachbarter, rechtlich selbständig bleibender Kirchengemeinden zur Zusammenarbeit in übergreifenden Themenbereichen. Sie gilt anstelle der beteiligten Kirchengemeinden als gemeindlicher kirchlicher Steuerverband. Sie ist eine eigene Rechtsperson und daher Träger von Rechten und Pflichten.

Die Gesamtkirchengemeinde Steigerwald wurde mit Wirkung zum 1. Oktober 2022 durch Erzbischof Dr. Ludwig Schick als Körperschaft des öffentlichen Rechts errichtet. In der Gesamtkirchengemeinde sind die 20 Pfarr-, Kuratie- und Filialkirchenstiftungen des Seelsorgebereichs Steigerwald zum Zweck der gemeinsamen Befriedigung ortskirchlicher Bedürfnisse zusammengeschlossen.

Wesentliche Aufgabe der Gesamtkirchengemeinde Steigerwald ist die Organisation und Durchführung der Pfarrverwaltung seit dem 01. Januar 2023.

Hauptorgan der Gesamtkirchengemeinde ist die Gesamtkirchenverwaltung. Diese setzt sich aus Vertretern der beteiligten Kirchenstiftungen zusammen. Regelmäßig sind dies der Pfarrer und ein weiteres Mitglied der jeweiligen Kirchenverwaltungen.