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Seelsorgebereichsrat

Der Seelsorgebereichsrat trägt als Vertretung der Katholikinnen und Katholiken zusammen mit dem Pastoralteam des Seelsorgebereichs Verantwortung für den kirchlichen Auftrag in dem Seelsorgebereich. Sein Wirken ist sowohl auf das Leben der Kirche wie auch auf gesellschaftliche Vorgänge und Entwicklungen im Seelsorgebereich gerichtet.

Als Organ des Laienapostolats kann er, unbeschadet der Eigenständigkeit der Gruppen und Verbände im Seelsorgebereich, in eigener Verantwortung tätig werden.

Der Seelsorgebereichsrat arbeitet mit dem Diözesanrat, den anderen Seelsorgebereichsräten in seinem Dekanat, den Pfarrgemeinderäten, der Gesamtkirchenverwaltung, den Kirchenverwaltungen und den Ortsgliederungen der Verbände seines Seelsorgebereichs, den pfarrlichen Gruppen sowie mit den Personen, die hauptamtlich oder ehrenamtlich pastorale Verantwortung tragen, zusammen.

Aufgaben

  • Der Seelsorgebereichsrat berät oder beschließt in allen Fragen, die den Seelsorgebereich als Ganzes oder die Zuständigkeit mehrerer Pfarrgemeinderäte gleichzeitig betreffen.
  • Der Seelsorgebereichsrat fördert das Apostolat der Laien und die Zusammenarbeit der verschiedenen kirchlichen Akteure. Er unterstützt insbesondere die Zusammenarbeit der Pfarrgemeinderäte und Verbände.
  • Der Seelsorgebereichsrat beschließt für seine Arbeit Schwerpunkte, die sich an den Grundvollzügen von Kirche – Liturgia, Martyria, Diakonia und Koinonia – orientieren.
  • Der Seelsorgebereichsrat erarbeitet in Zusammenarbeit mit dem Pastoralteam das Pastoralkonzept des Seelsorgebereichs und entwickelt dieses regelmäßig fort.