Für die gebuchte Zeit Kindergartenkinder
4 - 5 Std.: 80,- Euro
5 - 6 Std.: 88,- Euro
6 - 7 Std.: 96,- Euro
7 - 8 Std.: 104.- Euro
weitere Gebühren:
- Spiel- und Materialgeld 5,- Euro
- Verpflegunsgeld 1,- Euro
Info:
- Beitrag ab Folgemonat des 3. Geburtstages bis zur Einschulung
- Mindestbuchungszeit aufgrund der pädagogischen Kernzeit täglich von 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr (entspricht Kategorie 4 bis 5 Std)
- Beitragszuschuss des Freistaates Bayern in Höhe von 100,- Euro. Dieser gilt ab dem 1. September des Jahres, in dem das Kind 3 Jahre alt wird und wird bis zur Einschulung gezahlt.
- Antrag der Eltern ist nicht erforderlich; Zuschuss wird direkt mit dem Beitrag verrechnet.
- Spiel- und Materialgeld kann mit dem Beitragszuschuss verrechnet werden; Verpflegungsgeld nicht
Für Kinder unter 3 Jahren Grundbeitrag U3
1 - 2 Std.: 120,- Euro
2 - 3 Std.: 130,- Euro
3 - 4 Std.: 140,- Euro
4 - 5 Std.: 150,- Euro
5 - 6 Std.: 160,- Euro
6 - 7 Std.: 170,- Euro
7 - 8 Std.: 180,- Euro
weitere Gebühren:
- Spiel- und Mterialgeld: 5,- Euro
- Verpflegungsgeld: 1,- Euro
Info:
- Beitrag bis einschließlich Monat des 3. Geburtstages
- Ab Folgemonat 3. Geburtstag Regelbeitrag Kindergarten
- Mindestbuchungstage 4 Tage / Woche
- Keine Mindestbuchungszeit
- Möglichkeit zur Beantragung des Bay. Krippengeldes: Entlastung bei den Kinderbetreuungskostenvon mtl. bis zu 100,- Euro ab dem ersten Geburtstag des Kindes. Das Leistungsende des Krippengeldes ist unmittelbar an den Beitragszuschuss gekoppelt. Das Krippengeld erhalten nur Eltern, deren Einkommen eine bestimmte haushaltsbezogene Einkommensgrenze nicht übersteigt.
- Auszahlung des Krippengeldes erfolgt an Eltern. Antrag der Eltern ist erforderlich:
- https://www.zbfs.bayern.de/familie/krippengeld/
Den Differenzbetrag vom Beitrag der unter 3jährigen Kinder zum Kindertagesstättenbeitrag übenimmt die Marktgemeinde Burgwindheim. Ebenso beteiligt sich die Marktgemeinde mit einem Fahrtkostenzuschuss für die auswärtigen Eltern.
Seit dem 01.04.2019 wird ein Elternbeitragszuschuss von staatlicher Seite von 100,- € bezahlt, für alle Kinder die ab dem 01.09. die Einrichtung besuchen und noch bis 31.12. dieses Jahres das dritte Lebensjahr vollenden.
Seit dem 1. Januar 2020 erhalten die Eltern das bayerische Krippengeld.
Für Kinder unter drei Jahren zahlt die Gemeinde weiterhin den Differenzbetrag vom Krippenbeitrag zum KiTa-Beitrag.
Schulkinderbetreuung
Mit Unterstützung der Marktgemeinde Burgwindheim können wir folgende Unkostenbeiträge für die Schulkindbetreuung anbieten:
Grundbeitrag Schulkinder
1 - 2 Std.: 50,- Euro
2 - 3 Std.: 55,- Euro
weitere Gebühren:
- Spiel- und Materialgeld 3,- Euro
Ferienbeitrag Schulkinder
4 - 5 Std.: 80,- Euro
5 - 6 Std.: 88,- Euro
6 - 7 Std.: 96,- Euro
7 - 8 Std.: 104 Euro
Info:
- Beitrag für Grundschulkinder der 1. bis 4. Klasse
- wöchentliche Mindestbuchungszeit: 5,25 Std., darunter keine Förderung möglich (entspricht Kategorie 1 bis 2 Std.)
- Mindestbuchungszeit von Unterrichtsende bis 16.00 Uhr / Freitags bis 14.00 Uhr
- Beiträge umgelegt auf 11 Monate (September bis Juli)
- Ferienbuchung auf Wunsch (Beitrag 1x jährlich)
- Ferienbuchung entspricht einer Anwesenheit in den Ferien von 15 bis 29 Tagen. Unter 15 Tagen keine Ferienbuchung möglich, da keine Förderung
- bei gewünschter Ferienbuchung über 29 Tage wird der doppelte Beitrag verrechnet
Mittagessen
Das Essen wird geliefert von MSi - Markt- und Service Integrationsunternehmen gGmbH Schweinfurt:
Kosten:
2,50 Euro für KiTa Kinder
2,90 Euro für Schulkinder
Während der Schulferienzeit bieten wir kein warmes Mittagessen an.