Zum Inhalt springen

Zum Unterhalt der Brücke

Da die Holzbrücke reichlich befahren worden ist, musste sie auch unterhalten werden. Schon frühzeitig ist ein Bildstock des hl. Nikolaus, des Patrons der Reisenden und gegen Wassergefahr, und ein Opferstock angebracht worden. Der Bildstock des hl. Nikolaus gab der Brücke auch ihren Na¬men: die Clasbrugken, Nicolai-Brücke, Clesbrücke, Claas-Brücke oder Klasbrücke. Die Gaben dienten zum Unterhalt der Brücke. Zunächst nahm der Pfarrer von Burgebrach diese Opfer als eine fromme Gabe in Anspruch. Dann wurden die Einnahmen in einer eigenen Stiftung in Burgebrach, der „Nikolai-Brücken-Pflege", von dem Pfarrer und dem „Claß-Prugkhen-Meister" oder „Klasmeister", verwaltet. Die „Klasmeister" waren Mitglieder des Rates von Burgebrach und wurden vom Rat bestellt. Über die Einnahmen und Ausgaben mussten sie Rechnung führen, die vom Centrichter oder Amtsvogt, den beiden Bürgermeistern, dem Rat von Burgebrach und einem Ausschuss aus der Gemeinde Grasmannsdorf abgenommen wurde. Seit dem Jahr 1646 sind die Rechnungsbücher im Pfarrarchiv vorhanden.

Einnahmen waren anfangs nur die Gelder, die als Opfer in den Opferstock gelegt wurden. Die geopferten Gelder wurden wieder gegen die übliche Verzinsung (= 4 Prozent) ausgeliehen. Im Laufe der Jahre sammelte sich ein beträchtliches Kapital an. Die Zinsen wurden teils für die Pfarrkirche in Burgebrach teils zum Unterhalt der Brücke verwendet.

In einer Urkunde vom Donnerstag nach den Elisabethentag 1476, in der die Fischrechte in der Ebrach zwischen „BurgEbrach, Ampferbach, Neuses und Grasmansdorf" geregelt wurden, wird die Brücke erstmals urkundlich und schon als alte Brücke erwähnt: „... enpfanngen es zur Kirche Von BurgEbrach der Inhabe der alten prucken kommete...". 1490 wird dieser Übergang als „Talbrücke" erwähnt.

Die erste Erwähnung über den Unterhalt der Brücke ist vom 1. Juni 1590: Zwischen den Untertanen des Bamberger Fürstbischofs zu Burgebrach und den Grasmannsdorfer Untertanen des Domprobstes von Würzburg und der Ritter von Rotenhan kam es zum Streit, weil die Grasmannsdorfer sich weigerten, zum Unterhalt der Brücke etwas beizutragen. Der „Claaß-Meister" beschwerte sich, dass die Burgebracher allein die „Claßbrück bei Grasmannsdorff gelegen" unterhalten sollten, da doch die Grasmannsdorfer und andere Vorüberreisende nicht weniger als sie die Brücke brauchen. Als Mittel aus den Spenden stünden nur 74 fl. zu Verfügung. Die Grasmannsdorfer könnten sie wegen ihrer jenseits des Bachs gelegenen Felder gar nicht entbehren. Die Untertanen des Dompropstes und der Herren von Rotenhan auf Grasmannsdorfer Seite wendeten jedoch ein, dass der Brückenbau niemand anderen als den Burgebrachern zustehe, „ inmassen eine sonderbahre Stiftung dazu gehörig, auch gewisse Personen als Klasmeister dazu verordnet. " Die Herren der zwei Parteien, Bischof Ernst von Mengersdorf für die Bamberger Untertanen, der Domprobst von Würzburg Neidhart von Thungen (er wird 1591 Bischof von Bamberg) und Wilhelm von Rotenhan zu Rentweinsdorf für die Grasmannsdorfer Untertanen, mussten eingeschaltet werden, um endlich eine Regelung zu finden. Sie entschieden, dass Burgebrach mit der Nicolai-Brückenpfiege die Brücke zu unterhalten habe, die Grasmannsdorfer Untertanen aber bei Arbeiten an der Brücke die 9. Person und die 9. Fuhre stellen müssen. Im Laufe der Jahre kam es aber immer wieder zu Schwierigkeiten in der Frage der Aufteilung der Unterhaltung.