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Geschichtliche Einordnung

Burgwindheim im Steigerwald liegt im Tal der Mittleren Ebrach an der direkten Verbindung (B22) zwischen Bamberg und Würzburg. Der 1136 erstmalig als „Windeheim“ urkundlich erwähnte Ort war als Lehen der Würzburger Bischöfe überwiegend im Besitz der Herren von Windeheim.

Im Laufe des 13. Jahrhunderts gelangten Dorf und Pfarrei schrittweise an das 1127 gegründete Zisterzienserkloster Eb­rach. 1278 vermachte Ludewig von Windeheim Burg und Dorf anlässlich seines Eintritts ins Kloster den Mönchen in Ebrach. 1331 wird der Ort erstmalig „Burg­windeheim“ genannt. Die steigende wirtschaftliche Be­deutung Burgwindheims bezeugt 1363 die Verleihung des Marktrechtes durch Kaiser Karl IV.

Durch die auf das Hostienwunder im Jahre 1465 zurückgehende Wallfahrt erlangte der Markt im Mittelalter weitere überregionale Bedeutung. 1728 verlegte man den Amtssitz des Klosters von Mönchherrnsdorf nach Burgwindheim in das neu errichtete Schloss.

Mit der Säkularisation endete auch die Grundherrschaft des Klosters. Burgwindheim gehört nun zum Kurfürstentum und später zum Königreich Bayern. Seit der Neuordnung der Diözesen 1810 gehörte das "Churfürstlich-Pfalz-Baierische Pfarramt Burgwindheim" zum Bistum Bamberg.

Burgwindheim war nie ein reines Bauerndorf, sondern hatte in seiner Funktion als Markt, Poststation, klösterlicher Amtssitz und nicht zuletzt als Wallfahrtsort eine zentrale Bedeutung für die umliegenden Dörfer. Davon zeugt auch die teils stattliche barocke Bebauung der Hauptstraße.

Politisch ist Burgwindheim heute Teil einer Verwaltungsgemeinschaft mit Ebrach und kirchlich wird der Ort zusammen mit der Pfarrei Ebrach und der Kuratie Mönchherrnsdorf betreut.

Burgwindheim war nie ein ausschließliches Bauerndorf. Es hatte durch den Amtssitz, der Poststation und der Wallfahrt zum Hl. Blut eine recht hohe Zahl an Beschäftigten außerhalb der Landwirtschaft. Es gab eine starke Branchensortierung und relativ reiche Gasthäuser (3)

Während des 30 j. Krieges brannte der ganze Pfarrhof mit samt der ganzen Pfarrepositur und dem Kirchenschatz ab.