Das Protokoll einer Versammlung des Kapellenbauvereins am 06.05.1951
Das Erzbischöfliche Ordinariat hat an die Planungsgenehmigung folgende Bedingungen geknüpft: Der hochwürdige Herr Kuratus muß der Vorstandschaft des Vereins angehören. Der Verein muss ins Vereinsregister eingetragen werden. Der Bauplatz muss in das Eigentum des Vereins übergehen. Die Finanzierung muss gesichert sein. Bei der heutigen Nachwahl wurde der Hochwürdige Herr Kuratus als 2. Vorstand einstimmig gewählt. Antrag auf Eintragung ins Vereinsregister wurde beim Amtsgericht gestellt, die dazu nötigen Satzungen wurden heute beschlossen. Bei der Gemeindeverwaltung wurde um Überlassung des Bauplatzes gebeten, Zusage ist erteilt. Die Finanzierung ist ohne weiteres gesichert.
Planung
Die Pläne für die Kapelle erstellten der Kreisbaurat Rottmund und der Kreisbaumeister Fiedler, Bamberg.
Finanzierungsplan
Die Mitglieder des Kapellenbauvereins stellen aus eigenen Beständen das benötigte Bauholz und sonstige Baumaterialien unentgeltlich zur Verfügung. Sämtliche Fuhrleistungen und Handlangerdienste, die Schreinerarbeiten und ein großer Teil der Maurerarbeiten werden unentgeltlich ausgeführt. Das noch benötigte Bargeld, in Höhe von ca. 5.000,-- DM, wird von den Mitgliedern freiwillig beigesteuert.
Wolfsbach, den 05.05.1951 Jäger (Vorstand)
Bau der Kapelle
Baubeginn war am 5. Juni 1951
Die Maurerarbeiten führte der Maurermeister Jakob Grubert aus Schönbrunn aus. Den Dachstuhl fertigte der Zimmerermeister Martin Giebfried aus Schönbrunn durch; die Steine für den Rohbau wurden im Steinbruch in Unterweiler gebrochen; die Fliesen verlegte Michael Fröhling aus Grub.